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Satzung

.. der HOG-Regionalgruppe Burzenland

§1. Zweck, Mitgliedschaft, Sitz

1.1 Die HOG-Regionalgruppe Burzenland ist ein loser Zusammenschluss von Heimatortsgemeinschaften aus dem ehemaligen Siedlungsgebiet Burzenland, zwecks Koordinierung der nach der eigenen Satzung einer jeden Heimatortsgemeinschaft gestellten Aufgaben und Pflichten sowie zur Planung und Ausführung von gemeinsamen Aktionen und Projekten.
1.2 Die Regionalgruppe Burzenland ist integrierendes Mitglied des Verbandes der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften.
1.3 Der Regionalgruppe gehören an:
- Freunde der Deutschen Schule Bukarest (kein finanzieller Beitrag, nicht stimmberechtigt)
- Dorfgemeinschaft der Brenndörfer
- Heimatgemeinschaft Heldsdorf
- Honigberger Nachbarschaft in Deutschland
- Heimatgemeinschaft der Kronstädter e.V.
- Marienburger Nachbarschaft
- Heimatortsgemeinschaft Neustadt
- Heimatortsgemeinschaft Nußbach
- Petersberger Nachbarschaft
- Rosenauer Nachbarschaft e.V.
- Heimatortsgemeinschaft Rothbach
- Heimatortsgemeinschaft Schirkanyen
- 9. Tartlauer Nachbarschaft
- Heimatortsgemeinschaft Weidenbach e.V.
- Heimatgemeinschaft Wolkendorf
- Zeidner Nachbarschaft
1.4 Sitz der Regionalgruppe ist der Wohnsitz des gewählten Regionalgruppenleiters.

§2. Organe der Regionalgruppe

  1. Ordentliche Versammlung oder Tagung
2. Regionalgruppenleiter
3. Stellvertretender Regionalgruppenleiter
4. Schriftführer
5. Kassier
2.1 Die Tagung (Vertreterversammlung) ist das oberste Organ der Regionalgruppe. Sie wird vom Regionalgruppenleiter in der Regel einmal jährlich einberufen und ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Vertreter der Mitglieder anwesend sind.
2.2 Der Vorstand der Regionalgruppe (Regionalgruppenleiter, dessen Stellvertreter, Schriftführer, Kassier) wird von der Vertreterversammlung für die Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder müssen dem Vorstand einer Mitglieds-HOG angehören oder angehört haben und/oder über entsprechende HOG-Erfahrung verfügen und können beliebig oft wiedergewählt werden.
2.3 Der Regionalgruppenleiter beruft die Tagung ein, leitet sie in der Regel, legt einen Tätigkeitsbericht vor und informiert die Nachbarväter zwischendurch durch Rundschreiben bzw. Rundmails, wenn wichtige Ereignisse auftreten oder Informationen weitergeleitet werden müssen. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verbandes der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften e.V. und den anderen Regionalgruppenleitern vertritt er auf dem Verbandstag des Verbandes der Siebenbürger Sachsen e.V. als voll stimmberechtigter Delegierter die Interessen der siebenbürgisch-sächsischen Heimatortsgemeinschaften. Der Regionalgruppenleiter gehört von Amtswegen dem erweiterten Vorstand des Verbandes der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften e.V. an.
2.4 Der Stellvertreter vertritt den Regionalgruppenleiter, wenn dieser verhindert ist.
2.5 Der Schriftführer ist zuständig für die Protokollführung bei den Versammlungen der Regionalgruppe sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
2.6 Der Kassier verwaltet die Finanzmittel der Regionalgruppe und legt auf der Vertreterversammlung Rechenschaft darüber ab, nachdem die Kassenprüfer die Richtigkeit der Kassengebarung und des Berichts überprüft haben.
2.7 Die Arbeit der gewählten Vertreter ist ehrenamtlich.

§3. Finanzen

3.1 Für die Verwaltungsausgaben der Regionalgruppe als Gesamtheit wird nach Bedarf eine Umlage von allen Mitglieds-HOG erhoben.

Verwaltungsausgaben sind:
Korrespondenz und Telefonate der gewählten Vertreter im Interesse der Regionalgruppe, Kosten für die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen, wo die Interessen der Regionalgruppe vertreten werden, Kosten für eingeladene Referenten, Kontoführungsgebühren usw.
3.2 Diese Umlage wird nach einem Verteilerschlüssel auf alle Mitglieds-HOGs verteilt.
Die „Freunde der Deutschen Schule Bukarest“ leisten keinen finanziellen Beitrag und sind nicht stimmberechtigt.
3.3 Der Verteilerschlüssel richtet sich nach den aktiven (zahlenden) Mitgliedern einer jeden HOG und wird jährlich aktualisiert.
3.4 Die Kosten für die Teilnahme der Vertreter der einzelnen HOGs an der Tagung werden von der jeweiligen HOG oder Nachbarschaft getragen.
3.5 Die Kosten für die Teilnahme von Regionalgruppenleiter, Stellvertreter, Schriftführer und Kassier an Tagungen o. ä. Veranstaltungen, an denen sie im Interesse der Regionalgruppe teilnehmen, werden von der jeweiligen HOG oder Nachbarschaft oder der Regionalgruppe getragen.
3.6 Der Verteilerschlüssel kann auch zur Finanzierung anderer Ausgaben bis maximal 500 € (Gesamtausgaben) angewendet werden. In diesem Fall bedarf es der Zustimmung einer jeden Mitglieds-HOG (Einstimmigkeit).
3.7 Über die Finanzmittel zur Durchführung von beschlossenen Vorhaben wird in der Vertreterversammlung für jeden Fall einzeln entschieden.
3.8 Die Finanzhoheit einer jeden HOG über ihre eigenen Mittel darf durch Beschluss der Ordentlichen Versammlung oder Tagung nicht in Frage gestellt werden.

§4. Organisation

4.1 Beschlüsse nichtfinanzieller Art werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
4.2 Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
4.3 Jede HOG oder Nachbarschaft hat nur eine Stimme. Mitglieder des Vorstandes der Regionalgruppe, die keine HOG-Stimme haben, sind stimmberechtigt.
4.4 Einladungen zur Tagung werden nur an den jeweiligen Vorsitzenden oder Nachbarvater verschickt. Diese bestimmen dann, wer aus der HOG an der Tagung teilnimmt und melden die Teilnehmer dem Regionalgruppenleiter.
4.5 Termine für die Tagungen werden im Voraus bestimmt.
4.6 Die Tagungsordnung wird in großen Zügen im Voraus festgesetzt und mit den Einladungen verschickt.
4.7 Über die Tagung wird Protokoll geführt, das fertige Protokoll wird danach an die Teilnehmer und an die nichtanwesenden Vorsitzenden der HOGs verschickt.
4.8 Die Stimme von nichtanwesenden HOGs kann durch eine Vollmacht auf andere Teilnehmer übertragen werden.
4.9 Satzungsänderungen erfolgen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf der Vertreterversammlung.

§5. Auflösung der Regionalgruppe

5.1 Sollte sich die Regionalgruppe – aus welchen Gründen auch immer – auflösen, muss darüber in der ordentlichen Versammlung abgestimmt werden.
5.2 Die Finanzmittel der aufgelösten Regionalgruppe werden dem Siebenbürgischen Kulturzentrum „Schloss Horneck“ e.V. übergeben.

Diese Satzung wurde auf der Versammlung der Vertreter der Burzenländer Heimatortsgemeinschaften und Nachbarschaften am 19. April 1997 in Neuhaus / Crailsheim mit 13 Für- und 2 Gegenstimmen angenommen und ist ab diesem Datum in Kraft.

Die Änderung der Absätze 2.2 und 3.5 wurde am 21. April 2007, auf der 24. Arbeitstagung der Burzenländer Regionalgruppe in Neuhaus / Crailsheim einstimmig beschlossen.

Auf der 32. Arbeitstagung der Regionalgruppe am 26. April 2015 in Crailsheim / Westgartshausen wurde die Satzung aufgrund von organisatorischen Veränderungen sprachlich angepasst.

Auf der 36. Arbeitstagung der Regionalgruppe am 30. März 2019 in Crailsheim / Westgartshausen wurde die Satzung aufgrund von organisatorischen Veränderungen erneut angepasst. (Geänderte Absätze sind am linken Rand durch eine Linie markiert.)

Auf der 37. Arbeitstagung der Regionalgruppe am 26. März 2022 in Crailsheim / Westgartshausen wurde die Satzung aufgrund von organisatorischen Veränderungen (Austritt der Neuen Kronstädter Zeitung) erneut angepasst.



31. März 2022